ZEBRA: TOP AUSSTATTUNG FÜR DEIN GYM - JETZT AUCH IN EUROPA!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DAX-SPORTS, Inh. Jan-Philipp Nowak

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen DAX-SPORTS, Inh. Jan-Philipp Nowak, Max-Brod-Str. 3, 90471 Nürnberg (nachfolgend "Verkäufer" oder „wir“) und seinen Kunden. Sie gelten für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sowie für Unternehmer, z.B. Vereine und Freiberufler i.S.v. § 14 BGB.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die einen Vertrag zu einem Zwecke abschließen, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Diese Definition entspricht der Regelung in § 13 BGB.

„Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese Definition entspricht der Regelung in § 14 BGB.

Sofern der Besteller bei der Bestellung angegeben hat, als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB zu handeln, wird DAX-SPORTS auf diese Angabe vertrauen. Eine nachträgliche Berufung auf die Verbrauchereigenschaft ist ausgeschlossen, es sei denn, DAX-SPORTS lagen bei Vertragsschluss eindeutige gegenteilige Umstände vor.

1.2 Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

1.3 Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unserem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Waren auf den Internetseiten des Verkäufers stellt kein Angebot auf Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (invitatio ad offerendum). Erst der Abschluss des Bestellvorgangs stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar (Bestellung). Zur Vornahme der Bestellung kann der Kunde durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche in der Produktansicht das Produkt in den elektronischen Warenkorb einstellen. Hierbei stehen ggf. Auswahlmöglichkeiten wie zum Beispiel Farbe, Größe und Anzahl zur Verfügung. Die Bestellung kann durch Anklicken der Warenkorb-Schaltfläche eingeleitet werden, über die der Kunde in den elektronischen Warenkorb gelangt. Dort ist eine Aufstellung über die Produktauswahl enthalten. Der Kunde hat dort die Möglichkeit, Änderungen an der Auswahl vorzunehmen oder Produkte aus der Auswahl zu entfernen. Der Kunde kann die Bestellung auch jederzeit abbrechen. Die Bestellung wird fortgesetzt, in dem der Kunde über die über die Maske seinen Namen, Adresse und übrigen abgefragten Kundendaten einträgt, die Zahlungsmöglichkeiten auswählt. Die Bestellung wird am Ende des Bestellformulars durch die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere Schaltfläche, die eine entsprechende Bezeichnung aufweist, abgeschlossen. Der Eingang der Bestellung wird vom Verkäufer durch Empfangsbestätigungsemail unverzüglich bestätigt. Die Empfangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware annimmt.

2.2 Das Warenangebot des Verkäufers enthält grundsätzlich nur verfügbare Waren. Der Verkäufer behält sich gleichwohl im Einzelfall die Prüfung der Verfügbarkeit bei Bestelleingang vor und wird den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten, wenn die bestellte Ware ausnahmsweise nicht verfügbar sein sollte.

2.3. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 (0) 911 98815-0, per E-Mail unter: info@dax-sports.com

3. Zahlungsbedingungen und Versand

3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Zahlungsarten zu wählen, soweit nicht eine besondere Zahlungsart vorgegeben ist. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten sind auf der Internetseite des Verkäufers einsehbar.

3.2 Der Versand der Ware erfolgt nur gegen Vorauskasse, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Sofern der Warenversand auf Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Der Kaufpreis sowie Versandkosten werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung verbindlich mitgeteilt. Die Zollgebühren hat der Kunde zu tragen.

3.4 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wählt DAX-SPORTS Versandart,
Versandweg und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung
der Interessen des Kunden.

3.5 Die im Online-Shop angegebenen Versandkosten gelten für Lieferungen innerhalb Deutschlands und für Standardpakete. Bei größeren, besonders sperrigen oder internationalen Bestellungen behalten wir uns vor, vor Vertragsschluss individuelle Versandkosten zu berechnen. In diesem Fall werden Sie vor Annahme Ihrer Bestellung über die tatsächlichen Versandkosten informiert. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn Sie den individuell mitgeteilten Versandkosten ausdrücklich zustimmen. 3.6 Bei Zahlungsverzug werden pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3.7 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3.8 Gerät der Kunde in Höhe mindestens zweier Rechnungsbeträge in Verzug, so werden unsere sämtlichen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, abweichend von zuvor getroffenen Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, ohne weitere Begründung von allen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen.

3.9 Bei eventuellen Rücksendungen aus dem Nicht-EU-Ausland ist der Absender verpflichtet, die Sendung deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Rücksendung – Retourware“ oder „Returned Goods“ zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl auf dem Paket selbst als auch in den Zolldokumenten (z. B. CN22/CN23) angegeben werden. Wird dieser Hinweis unterlassen, können beim deutschen Zoll zusätzliche Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entstehen. Solche Mehrkosten, die aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Deklaration resultieren, werden vom Erstattungsbetrag abgezogen oder dem Kunden weiterberechnet. Wir empfehlen, vor Rückversand die Rücksendeunterlagen bei uns anzufordern, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

3.10 Gegenüber Unternehmen gilt Folgendes:

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf der Vereinbarung in Textform. Frachten und sonstige ausgewiesene Nebenkosten sind nicht skontierbar. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Verzugsbeginns und der Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs, insbesondere § 353 Abs. 1 HGB. Soweit wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, wird der am Tag des Versands gültige neue Preis berechnet. Unser Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Aufrechnungsrechte stehen unserem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Vertragspartner nur bei einer groben Vertragsverletzung unsererseits befugt und nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Widerklage ist ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen in unserem Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und den Verkäufer bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

4.3 Gegenüber Unternehmenskunden im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes:

4.3.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).

4.3.2 Unserem Vertragspartner ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für uns.

4.3.3 Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt unser Vertragspartner hiermit seine aus der Weiterveräußerung erlangten Ansprüche gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

4.3.4. Verbindet unser Vertragspartner den Liefergegenstand mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

4.3.5 Bis auf Widerruf ist unser Vertragspartner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Unser Vertragspartner wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit unseres Vertragspartners, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis unseres Vertragspartners zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung gegenüber den Abnehmern verlangen.

4.4.6 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat unser Vertragspartner uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

4.3.7 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist unserem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an unseren Vertragspartner erfolgt. Der Vertragspartner hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

4.3.8 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die unserem Vertragspartner zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch unseres Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der unserem Vertragspartner zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

4.3.9 Bei Pflichtverletzungen unseres Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; unser Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag als verbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen.

5.2 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung im Rahmen des Vertrages.

5.3 Beim Versendungskauf wird die Ware an die vom Käufer angegebene Lieferadresse versendet, sofern nicht anders vereinbart wurde. Der Käufer trägt die Versandkosten, die gemäß der Vereinbarung im Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt sind, es sei denn, es wurde ein kostenloser Versand oder eine andere Vereinbarung getroffen.

5.4 Für Gefahrübergang gilt Folgendes:

Für Verbraucherkunden geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Dies gilt auch im Versendungsfall.

Gegenüber Unternehmern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen "ab Werk" (Incoterms 2020). Im Versendungsfall erfolgt der Gefahrübergang spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Käufer über. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haften wir nicht. Eine Versicherungspflicht wird nicht übernommen. Bei von uns zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

5.5. Kommt DAX-SPORTS in Lieferverzug, ist der Käufer zunächst verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ware noch nicht geliefert wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs besteht nur, wenn die Firma DAX-SPORTS den Verzug zu vertreten hat.

5.6 Kommt unser Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. DAX-SPORTS ist in diesem Fall berechtigt, Ersatz für etwaige entstandene Kosten und Schäden wie Lagerungskosten zu verlangen.

5.7 Unsere Leistungspflicht entsteht zu der von uns angegebenen Lieferzeit nur dann, wenn alle technischen Fragen abgeklärt sind. Die Leistungspflicht setzt voraus, dass unser Vertragspartner selbst seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vor, soweit die Nichtlieferung bei Beachtung kaufmännischer Sorgfalt nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall werden wir unseren Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung unterrichten und das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch unserem Vertragspartner steht infolge der Information ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden im Falle des Rücktritts - gleich von wem - die Gegenleistung unverzüglich erstatten.

5.8 Gegenüber Unternehmen gilt Folgendes:

5.8.1. Führt der Annahmeverzug unseres Vertragspartners zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat er uns bei Selbsteinlagerung für die Verzugsdauer die üblichen Lager kosten zu erstatten. Ohne weiteren Nachweis kann hierbei ein Mehraufwand von 1,0% des Preises pro angefangenen Monat geltend gemacht werden. Unserem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind stattdessen nach unserer Wahl aber auch berechtigt, entweder nach §373, § 374 HGB vorzugehen oder die Einlagerung der Sache bei einer Spedition unserer Wahl vorzunehmen und unserem Vertragspartner die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.

5.8.2 Wir haften bei Verzögerung der Leistung und Unmöglichkeit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf  insgesamt 0,5 % pro Woche, maximal 15% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15% des Lieferwerts begrenzt. Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst möglich machen. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, was folgt:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DAX-SPORTS, Inh. Jan-Philipp Nowak, Max-Brod- Str.3, 90471 Nürnberg, Tel.: +49 (0)911 98815-0, Fax.: +49 (0)911 98815-99, E-Mail: info@daxsports. com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B: ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben und Kosten der Zollen), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB besteht die Möglichkeit der Übernahme von Rücksendekosten. Voraussetzung für eine kostenfreie Rücksendung ist, dass der Preis des zurückgesendeten Artikels einen Betrag von 40 Euro übersteigt und der Rückversand innerhalb Deutschlands mit einem von uns zur Verfügung gestellten Retouren-Etikett erfolgt. Ein Retouren-Etikett muss entweder per E-Mail oder telefonisch vor der Rücksendung des Artikels angefordert werden. Für Produkte, die aufgrund des hohen Gewichts bzw. Überlänge mit Spedition verschickt werden müssen, können wir die Rücksendekosten leider nicht übernehmen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

Den Widerrufsformular finden Sie auf der Webseite unter dem Link zum Widerrufsformular

Ende der Widerrufsbelehrung.

7. Datenschutz

DAX-SPORTS erhebt Daten des Kunden im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. DAX-SPORTS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediagesetzes) vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages, zur Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen, zur Kommunikation mit dem Verbraucher oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die erhobenen Daten umfassen in der Regel z.B. Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, IP-Adresse für die Nutzung digitaler Dienste.

Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung
seiner gespeicherten Daten.

Ausführliche Informationen über Art und Umfang der Datenspeicherung persönlicher Daten erhält der auf unserer Webseite zum Datenschutz.

8. Gewährleistung

8.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.

8.2 Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes:

8.2.1 Unser Vertragspartner kann Mängelrechte nur dann geltend machen, wenn er der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge ist uns in Textform mitzuteilen. Bei Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Kaufsache entdeckbar sind, endet die nach § 377 HGB zu bestimmender Frist spätestens 1 Woche nach dem Empfang unserer Leistung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.2.2 Bei Leistungsmängeln hat unser Vertragspartner zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

8.2.3 Ansprüche unseres Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich in eine andere Sache eingebaut oder weiterverarbeitet wurde. Wir haften für die Ein- und Ausbaukosten der Ware höchstens in Höhe des fünffachen Warenwertes, sofern hierdurch keine unangemessene Benachteiligung des Käufers eintritt. Wir haften nicht, wenn der Käufer den Mangel zum Zeitpunkt des Einbaus oder der Weiterverarbeitung kennt oder ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

8.2.4 Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners bestehen nur insoweit als unser Vertragspartner mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlich zwingenden Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruch gilt vorstehende Regelung entsprechend.

8.2.5 Mängelrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit.

8.2.6 Wählt unser Vertragspartner wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt unser Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die gelieferte Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Entgelt und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

8.8.7 Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit die Ware üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat.

8.9.8. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Ware gilt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gegenüber Unternehmern als vertragsgemäß, wenn sie der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

8.3 Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Verwendung, falscher Montage oder natürlichem Verschleiß. Farbabweichungen, die aufgrund der Produktion oder der natürlichen Materialien (z. B. bei Holz, Leder oder Stoffen) auftreten, stellen keinen Mangel dar. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die vom Benutzer ausgewählten Optionen, wie Auswahl der Bestellmenge oder des Produkttyps.

9. Haftung

9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DAX-SPORTS seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DAX-SPORTS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des DAX-SPORTS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die Vorschiften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9.2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich nach den oben unter „Lieferung und Gefahrübergang“ getroffenen Regelungen.

9.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Höhere Gewalt /Leistungsstörungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände

10.1 Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein von außen kommenden, nicht vorhersehbarem, außergewöhnlichem Ereignis eintritt, das auch bei Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden kann und das zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, Epidemien, Pandemien, Quarantäneanordnungen, bewaffnete Konflikte, Bürgerkriege, Terrorakte, behördliche oder gesetzgeberische Maßnahmen (z. B. Embargos, Ein- oder Ausfuhrverbote), Streiks, rechtmäßige Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Energie-, Rohstoff- oder Lieferengpässe ohne eigenes Verschulden.

10.2 Wird eine Partei durch ein solches Ereignis an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so ruhen diese Pflichten für die Dauer der Störung sowie für eine angemessene Anlaufzeit nach deren Beendigung. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses zu informieren.

10.3 Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn das Ereignis höherer Gewalt bei einem unserer Vorlieferanten, Unterauftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen eintritt, sofern wir nachweisen können, dass weder uns noch unsere Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft und die Beschaffung der betroffenen Leistung auch durch zumutbare Alternativen nicht möglich war.

10.4 Ist die Dauer der Behinderung aufgrund höherer Gewalt so erheblich, dass eine Fortführung des Vertrags unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist der Sitz des DAX-SPORTS (Nürnberg). Wir sind berechtigt, unseren Partner als Unternehmen auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

11.3 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Online-Schlichter
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

Sie brauchen Hilfe?<
Plane dein Gym!
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?